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Abdichtung von Gewindeverbindungen in Gas-Innenleitungen

Das Problem

Die ÖVGW hat mit November 2010 in der Richtlinie G10 die Gebrauchsfähigkeitsprüfung von Gasleitungen als eigenständiges Prüfverfahren eingeführt, bei dem der Gasverlust der Leitung in Liter pro Stunde gemessen wird. Die Überprüfung ist alle 12 Jahre vorgesehen und führt in der Praxis zu immer mehr undicht erkannten Gasleitungen.

Die dadurch gewonnene Sicherheit hat in vielen Fällen für den Kunden einen negativen Beigeschmack: Immerhin muss die als undicht erkannte Leitung je nach Undichtigkeit in 1-12 Monaten in Stand gesetzt werden.

Stemmarbeiten, das Verlegen neuer Leitungen und die anschließenden Arbeiten wie Verputzen und Ausmalen, gegebenenfalls auch Verfliesen und Tischlerarbeiten stellen die Bewohner auf eine harte Probe und nehmen viel Zeit in Anspruch.

Die Lösung

Im Zuge der ordnungsgemäßen Sicherheitsüberprüfung der Gas-Innenleitungen (Sicherheitscheck lt. ÖVGW G10) wird bis zu einer gemessenen Erdgas Leckrate von 5 l/h die undichte Gasleitung mit einer speziellen Dichtflüssigkeit (lösemittelfreies Kunsstoff-Dispersions-Gemisch) von innen abgedichtet.

Bei diesem Verfahren wird das ÖVGW geprüfte Dichtmittel (ÖVGW Registriernummer G 2.662) mit Hochdruck in die Rohrleitung eingebracht und nach kurzer Einwirkzeit (ca. 30 Min.) wieder abgelassen, die Gasrohre gemolcht und mittels Fön oder Druckluft getrocknet.

Unter Molchen von Gasleitungen ist die Querschnittsfreimachung bzw. das Entfernen des überschüssigen Dichtmittels zu verstehen. Dieses erfolgt mit Schwammkugeln, die um 10% größer sind als der jeweilige Leitungsrohrquerschnitt, und die durch die einzelnen Gasleitungsabschnitte mit Druckluft oder inertem Gas geblasen werden.

Mit der abschließenden Kommissionierung durch das zuständige Gaswerk kann die Gasleitung wieder gefahrlos in Betrieb genommen werden.

Ohne Schmutz, ohne Lärm. Schnelle Wiederinbetriebnahme. Kostengünstige Alternative.

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